TERMS AND CONDITIONS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Svetlana Holdenried (Lana Holdenried)
1. Allgemeines
Svetlana Holdenried nachfolgend genannt SH, führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für SH nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von SH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet SH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
SH ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
SH erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für sachliche Richtigkeit und für Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in der im Angebot angegebenen Währung. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie bspw. Reise- und Übernachtungskosten, werden, sofern im Angebot nicht als «inklusiv» benannt, dem Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 15 Kalendertage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von SH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für kostenlose Vorgespräche.
Zeit und Ort der Leistung werden von den Geschäftspartnern einvernehmlich vereinbart. Das pünktliche Erscheinen ist Sache des Auftraggebers.
Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung des Termins ist bis spätestens 24h vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 75% in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
SH wendet eine 24-Stunden-Stornierungsregelung an Werktagen an. Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor einem Werktag erfolgen, oder Nichterscheinen werden mit der vollen Gebühr berechnet. Um Gebühren für einen Montagstermin zu vermeiden, müssen die Termine spätestens am vorherigen Freitag storniert werden.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
SH ist berechtigt, bei höherer Gewalt vereinbarte Termine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird SH den Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten.
5. Urheberrecht
Alle an den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber erlangt dadurch keine Urheberrechte.
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von SH ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme an Coaching Programmen setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Corporate Programmen, Team-Coachings, Seminaren, Workshops, die von SH vorbereitet, mit dem Auftraggeber abgestimmt und umgesetzt werden, ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch SH.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge insb. in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch SH sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von SH handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggeber.
8. Vertraulichkeit
SH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich SH, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
9. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Geschäftspartnern geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen, sowie Offenheit und Transparenz. SH möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass insb. Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. SH steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung von Coaching zur Psychotherapie
Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Coachee-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coach klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem "gesunden" Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Coachees, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist sofern nicht anders vereinbart der Ort des Auftraggebers. Gerichtstand ist Frankfurt in Deutschland. Es gilt Deutscher Recht.
Frankfurt am Main, 01.07.2024